Verification of Payee
Änderung im SEPA-Zahlungsverkehr zum 05.10.2025
Änderung im SEPA-Zahlungsverkehr zum 05.10.2025
Ab dem 5. Oktober 2025 müssen alle SEPA-Transaktionen den Abgleich von IBAN und Empfängernamen beinhalten.
Diese Funktion überprüft die Zahlungsempfänger-Daten vor der Überweisung, um sicherzustellen, dass das Geld nicht an die falsche Person gesendet wird.
Die neue Verordnung EU 2024/886 verlangt, dass Zahlungsdienstleister bis zum 5. Oktober 2025 eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VOP) bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU/EWR durchführen müssen. Diese Überprüfung soll betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen verhindern und den Schutz des Zahlers erhöhen. Für Unternehmenskonten muss der im öffentlichen Register eingetragene Firmenname verwendet werden. Die Verpflichtung gilt für alle SEPA-Überweisungen, die Zahlungskonten betreffen, jedoch nicht für Überweisungen zu Konten wie Darlehens-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten oder an Empfängerbanken außerhalb der EU/EWR.