I. Gegenstand und Veranstalter
1. Diese Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich die Teilnahme an der Vergabe von zehn Volksbank-Bienenhotels der Volksbank Vechta eG, Falkenrotter Straße 17, 49377 Vechta (im folgenden Volksbank genannt).
Die Aktion wird von der Volksbank durchgeführt und veranstaltet. Die Volksbank bestimmt durch eine hauseigene Jury über die Vergabe der zehn Volksbank-Bienenhotels.
2. Mit der kostenlosen Teilnahme am Bewerbungsverfahren akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
II. Teilnehmer und Teilnahmevoraussetzungen
1. Teilnahmeberechtigt sind regionale Vereine / Einrichtungen. Der Verein / die Einrichtung muss eine soziale und / oder kulturelle Einrichtung sein, die nach §§51 – 54 AO förderungswürdig ist.
2. Die Teilnahme an der Vergabe erfolgt über die Kampagnenseite www.vbvechta.de/bienenhotel.
3. Jeder Verein darf sich maximal einmal bewerben.
III. Teilnahmeschluss
Teilnahmeschluss für die Bewerbungen ist der 14. Mai 2021, um 23:59 Uhr.
Bewerbungen, die bis zu diesem Zeitpunkt auf der Kampagnenseite www.vbvechta.de/bienenhotel eingegangen sind, werden für das Auswahlverfahren berücksichtigt.
IV. Gegenstand der Aktion
Es wird je eins von zehn Volksbank-Bienenhotels an die von der Jury ausgewählten Vereine übergeben. Die Herstellkosten der Volksbank-Bienenhotels werden von der Volksbank Vechta eG übernommen.
V. Durchführung der Bewerbung und Benachrichtigung der Erwerber
Bewerbung
Der Verein / die Einrichtung bewirbt sich um eine Teilnahme an der Vergabe der Volksbank-Bienenhotels. Die Voraussetzungen entnehmen Sie Punkt II dieser Teilnahmebedingungen.
Die Bewerbungsphase startet am 06.04.2021 und endet am 14.05.2021 um 23:59 Uhr.
Die Volksbank ist berechtigt, die eingehenden Bewerbungen zu prüfen. Eine redaktionelle Bearbeitung der Bewerbungen durch die Volksbank findet nicht statt.
Bewerbungen, welche gegen die guten Sitten oder die Teilnahmebedingungen verstoßen, können von der Volksbank jederzeit zurückgewiesen oder gelöscht werden.
Benachrichtigung der Erwerber
Nach Ende der Bewerbungsphase wird durch eine Jury der Volksbank bestimmt, an welche Vereine / Institutionen je eins der zehn Volksbank-Bienenhotels vergeben wird.
Die entsprechenden Vereine / Institutionen werden per Kontaktaufnahme durch die Volksbank informiert.
Der Erwerber hat innerhalb von 72 Stunden nach Benachrichtigung gegenüber der Volksbank die Annahme des Gewinns zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Volksbank den Gewinner erneut zur Annahme des Gewinns auffordern. Nach Ablauf der mit dieser Aufforderung gesetzten Frist verfällt der Gewinn. Die Volksbank wird aus den eingegangenen Bewerbungen einen weiteren Gewinner ermitteln.
Alle Änderungen des Wettbewerbs werden auf der Webseite der Volksbank bekannt gegeben. Die Volksbank hat das Recht, die Aktion jederzeit zeitweise oder endgültig einzustellen, ohne Angabe von Gründen und ohne, dass einer oder mehrere Sieger bekanntgegeben wurden. In diesem Fall erhält niemand einen Gewinn.
Es ist nicht möglich, sich den Barwert der Preise auszahlen zu lassen oder den Sachwert auf andere Vereine / Einrichtungen zu übertragen.
VI. Teilnahmeausschluss
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Vereine / Einrichtungen, die nicht förderungswürdig sind nach §§ 51 – 54 AO.
VII. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs erhoben, verarbeitet und genutzt und werden nicht von der Volksbank an Dritte weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden nach der Überreichung des Gewinns gelöscht. Eine darüberhinausgehende Erhebung und Nutzung der Daten erfolgt nur, soweit die Teilnehmer darin einwilligen.
Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen.
Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilten Anforderung hin, können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wendet sich der Teilnehmer bitte an den Datenschutzbeauftragten (datenschutzbeauftrager@vbvechta.de). Der Widerruf ist zu richten an marketing@vbvechta.de.
VIII. Berichterstattung durch die Volksbank
Die Volksbank beabsichtigt, sowohl über die Bewerbungsphase, als auch über die Bekanntmachung der Sieger zu berichten. Die Erwerber werden mit Fotos und Videos, Vereins- / Einrichtungsnamen und Sitz auf der Internetseite www.vbvechta.de sowie den Unternehmensseiten in den sozialen Netzwerken (u.a. Facebook, Instagram, YouTube) und den regionalen Zeitungen veröffentlicht.
Für diese Zwecke ist es der Volksbank ebenfalls erlaubt, die Fotos zu bearbeiten und falls dies erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.
IX. Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
X. Rechtliche Regelungen
Mit der Teilnahme an der Vergabe von zehn Volksbank-Bienenhotels akzeptieren die Teilnehmer die AGBs und die Bestimmungen des Datenschutzes.