Ab dem 23. Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz zur Regelung der Verteilung der Maklerprovision in Kraft. Ab dem genannten Zeitpunkt gilt bei Kaufverträgen, die beim Notar geschlossen werden: die Provision wird mindestens zu gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer getragen.
Die Übernahme der gesamten Provision vom Verkäufer ist ebenfalls möglich. Das Gesetz gilt für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen.
Des Weiteren bedarf ab dann ein Maklervertrag zwingend der Textform.
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