Energieausweis

Wir kümmern uns um Ihren Energieausweis!

Seitdem die Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) verabschiedet und seit dem 01. Mai 2014 in Kraft getreten ist, spielt der Energieausweis bei Neubau, Verkauf oder der Vermietung eine entscheidende Rolle:
Der Energieausweis ist Pflichtbestandteil und muss vorgelegt werden. Zudem müssen Energiekennwerte bei der Insertion der Immobilie in kommerziellen Medien zwingend angegeben werden.
Die Erstellung des Energieausweises erfolgt durch einen Energieberater und ist je nach Art und dem entsprechenden Aufwand für das Gebäude mit hohen Kosten verbunden.

Wir als kompetenter Makler mit über 35-jähriger Erfahrung nehmen Ihnen diesen Aufwand und die damit verbundenen Kosten ab! Dies gehört - sofern Sie uns mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen - zu unserem umfangreichen Leistungsspektrum.

Zögern Sie nicht – rufen Sie uns einfach an!

Was ist ein Energieausweis?

Er enthält Angaben über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes und gibt Auskunft zur möglichen Energieeinsparung. Mit dem Energieausweis soll Transparenz und Klarheit für potenzielle Käufer und Mieter geschaffen werden: Sie bekommen so die Möglichkeit, den Energiebedarf oder –verbrauch (abhängig von der Art des Energieausweises) verschiedener Gebäude unkompliziert miteinander zu vergleichen. Zudem können Sie sich einen Überblick über den energetischen Ist-Zustand der Gebäudehülle und Anlagentechnik verschaffen.

Welche Arten des Ausweises gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Ausweis. Der verbrauchsorientierte Ausweis dokumentiert den tatsächlichen Energieverbrauch mittels Rechnungen der letzten drei Jahre. Beim bedarfsorientieren Energieausweis hingegen wird der Energiebedarf Ihrer Immobilie anhand von Plänen, Baubeschreibungen und Heizungsdaten berechnet. Das individuelle Nutzerverhalten wird hier nicht berücksichtigt. Beide Ausweise sind zehn Jahre gültig.