Die Abgabefrist für die Steuererklärung Selbstständiger endet für das Steuerjahr 2023 am 2. September 2024. Erstellen Sie die Erklärung mit Unterstützung eines Steuerberaters, ist der Abgabetermin der 2. Juni 2025. Wenn Sie Betriebsausgaben von der Steuer absetzen möchten, sollten Sie auf eine korrekte Buchführung achten. So kann Ihr Unternehmen viel Geld sparen.
Steuererklärung für Selbstständige
Wer Betriebsausgaben korrekt ausweist, spart Steuern

Quittungen aufheben und Geld sparen
Es lohnt sich, Ausgaben für Büromaterial, Fahrtkosten sowie Kosten für Weiterbildung, Vorsorge oder Beiträge für Berufsverbände in der Steuererklärung anzugeben. Sie werden als Betriebsausgaben mit den Einnahmen verrechnet. Von einem Geschäftsessen dürfen Freiberufler beispielsweise 70 Prozent der Kosten absetzen, wenn sie einen richtig ausgefüllten Bewirtungsbeleg vorweisen. Heben Sie deshalb unbedingt Belege für diese absetzbaren Ausgaben auf. Für Selbstständige gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.
Trennung von privater und beruflicher Nutzung nachweisen
Sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die zwischen 250 Euro und 800 Euro kosten, lassen sich in einem Jahr vollumfänglich von der Steuer absetzen. PCs und Software sind vollständig absetzbar – selbst dann, wenn die Anschaffungskosten über 800 Euro liegen. Smartphones fallen allerdings nicht unter diese Regelung. Dafür können Selbstständige den betrieblichen Anteil der Telefon- und Internetkosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Ebenso haben sie die Möglichkeit, häusliche Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen. Die Homeoffice-Pauschale gilt weiterhin. Pro Tag, den Sie von zu Hause arbeiten, können Sie fünf Euro ansetzen. Der anrechenbare Höchstbetrag liegt bei 600 Euro pro Jahr. Diese Summe zählt allerdings zu den Werbungskosten, für die sich eine Maximalpauschale von 1.000 Euro pro Jahr ansetzen lässt. Somit lohnt sich die Homeoffice-Pauschale nur für diejenigen, die mehr als 1.000 Euro Werbungskosten haben.
Abschreiben über mehrere Jahre
Berufliche Anschaffungen senken Ihre Steuerlast. Die Anschaffungskosten für Güter mit einem Nettobetrag von 150 Euro bis 1.000 Euro lassen sich über mehrere Jahre verteilt abschreiben: ein Mobiltelefon beispielsweise über fünf Jahre, Ladeneinbauten über sieben Jahre, Windkraftanlagen über 16 Jahre und Silobauten sogar über 33 Jahre. Diese und weitere Angaben finden Sie in der amtlichen Liste "Absetzung für Abnutzung" (AfA) des Bundesfinanzministeriums.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt (insbesondere Fachanwalt für Steuerrecht) oder Wirtschaftsprüfer nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 6. Dezember 2023