Ihre Zustimmung ist gefragt!

Mit der Entscheidung vom 27.04.2021 des Bundesgerichtshofs wurde die bisherige Vorgehensweise zur Vertragsanpassung der Geschäftsbedingungen und Entgelte (Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken) für unwirksam erklärt.

Für uns als Volksbank Vechta eG steht fest: Wir möchten unsere bisherige vertrauensvolle Vertragsbeziehung für Sie und uns klar und rechtssicher fortsetzen. Daher möchten wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Sonderbedingungen, welche die Neuerungen bzgl. des Zustimmungsmechanismus beinhalten, nebst Preis- und Leistungsverzeichnis mit Wirkung zum 01.05.2022 neu mit Ihnen vereinbaren.


Was müssen Sie jetzt tun?

Zur Fortführung Ihrer Kontoverbindung benötigen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung zu den kommunizierten Entgelten und Bedingungen bis zum 30.04.2022.

Ihre Zustimmung können Sie über verschiedene Wege vornehmen

Unser Tipp: Mit der digitalen Zustimmung im Bereich Ihres OnlineBankings stimmen Sie einfach und bequem online zu.

Alternative Möglichkeiten der Zustimmung

Telefonische Zustimmung unter 04441 899-0.

Abgabe des unterschriebenen Formulars in jeder Filiale der Volksbank Vechta eG.

Zusendung des unterschriebenen Formulars per Post

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.


Ihre Fragen – unsere Antworten

Worum geht es im BGH-Urteil konkret?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 und Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Volksbanken auch ohne aktive Zustimmung des Kunden Änderungen an Produkt­bedingungen oder auch Preis­erhöhungen einführen konnte. In der Vergangenheit haben wir Sie als unseren Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen zwei Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser zwei Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.

Das Urteil können Sie sich hier ansehen.

Gilt das BGH-Urteil für alle Banken?

Das Urteil erging formal gegen die Post­bank und ist explizit nur bezogen auf den Änderungsmechanismus in den Allgemeinem Geschäfts­bedingungen (AGB) der Postbank. Das bedeutet, dass die Bindungswirkung des Urteils­tenors nur für die Postbank gilt. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungs­mechanismus in allen AGB von Kredit­instituten (und damit auch in den AGB-Volksbanken) stark ähneln, kann dieses Urteil nicht ohne Rechtsrisiko ignoriert werden.

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Die Volksbank Vechta eG gibt Ihnen den Zeitpunkt bekannt, ab dem die mit Ihrer Zustimmung vereinbarten Entgelte und Bedingungen wirksam werden. Dabei sind diese Bedingungen und Entgelte nicht neu. Nur die Wirksamkeit über den in der Vergangenheit vorgenommenen Zustimmungs­prozess ist für ungültig erklärt worden. Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit wir und Sie Rechts­sicherheit erlangen können.

Wieso wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert?

Der in den AGB der Volksbank Vechta eG enthaltene Änderungs­mechanismus musste überarbeitet werden. Er sah bisher vor, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nicht widersprochen hat. In der jetzigen Form – und damit unter Beachtung des BGH-Urteils – kann dieser Mechanismus nur noch eingeschränkt verwendet werden.

Wieso muss ich dieses Mal aktiv zustimmen?

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer still­schweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige die Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mit­geteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.

Falls Sie nicht zustimmen möchten, fehlt die rechtliche Grundlage zur Fortführung Ihrer Kontoverbindung, sodass wir unsere Geschäfts­beziehung mit Ihnen beenden müssten.

Werden Sie ab sofort bei AGB-Änderungen immer die aktive Zustimmung der Kunden einholen?

Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden wie Kredit­institute leicht handhab­bares sowie rechts­sicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.

Wir benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung unserer Kunden, wenn Haupt­leistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Recht­sprechungs­änderung oder einer behördlichen bzw. aufsichts­rechtlichen Vorgabe notwendig werden.

Die Volksbank Vechta eG bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Brief­wechsel zu vermeiden.

Wie erfahre ich, ob ich eine Zustimmung erteilen muss?

Die Volksbank Vechta eG kontaktiert alle betroffenen Privat­kunden. Sie erhalten entweder eine Benach­richtigung im OnlineBanking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.

Ich habe meine Unterlagen zur Zustimmung verloren, kann ich sie nochmal erhalten?

Kein Problem! Wählen Sie zunächst unter „Jetzt zustimmen“ aus, ob Sie einen Online-Banking-Zugang haben oder nicht. Nach der anschließenden Legitimation können Sie die Bedingungen herunterladen und anschließend auch ganz bequem die Zustimmung vornehmen. Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen gerne unser Kunden-Service-Center.

Hat die Volksbank Vechta eG in der Vergangenheit etwas falsch gemacht?

So wie wir bisher bei Änderungen vorgegangen sind, war in der Recht­sprechung als auch in der Praxis anerkannt und akzeptiert. Und das übrigens auch außerhalb der Finanz­branche. Wir haben bisher darauf vertraut, dass das Vorgehen soweit in Ordnung ist.

Da wir aber davon ausgehen müssen, dass das BGH-Urteil gegen die Post­bank vom 27.04.2021 auch uns betrifft, möchten wir Sie jetzt um Ihre aktive Zustimmung zu unseren Bedingungs­werken wie AGB, Preis- und Leistungs­verzeichnis etc. bitten.

Wenn ich jetzt zustimme, ab wann gelten die neuen Preise?

Die neuen Preise gelten nach Ihrer Zustimmung ab dem 01.05.2022.

Ich habe eine E-Mail erhalten. Ist das eine echte E-Mail der Volksbank Vechta eG oder eine Phishing-E-Mail?

Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Volksbank Vechta eG kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Wir werden Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung nicht per E-Mail kontaktieren und grundsätzlich niemals dazu auffordern, einen Link anzu­klicken und Ihre Daten einzugeben.

Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen unser KundenDialogCenter telefonisch unter 04441 899-0 zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht.

Was soll ich mit der Phishing-E-Mail machen?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.

Melden Sie verdächtige E-Mails unter 04441 899-0 an unser KundenDialogCenter. Wir prüfen den Sachverhalt und verhindern die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Unser Team des KundenDialogCenters steht Ihnen gerne unter 04441 899-0 von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung.