- Vertragsbeziehung klar und sicher fortsetzen
- Konto wie gewohnt weiter nutzen
- schnell und einfach online zustimmen
Ihre Zustimmung ist gefragt!
Mit der Entscheidung vom 27.04.2021 des Bundesgerichtshofs wurde die bisherige Vorgehensweise zur Vertragsanpassung der Geschäftsbedingungen und Entgelte (Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken) für unwirksam erklärt.
Für uns als Volksbank Vechta eG steht fest: Wir möchten unsere bisherige vertrauensvolle Vertragsbeziehung für Sie und uns klar und rechtssicher fortsetzen. Daher möchten wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Sonderbedingungen, welche die Neuerungen bzgl. des Zustimmungsmechanismus beinhalten, nebst Preis- und Leistungsverzeichnis mit Wirkung zum 01.05.2022 neu mit Ihnen vereinbaren.
Was müssen Sie jetzt tun?
Zur Fortführung Ihrer Kontoverbindung benötigen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung zu den kommunizierten Entgelten und Bedingungen bis zum 30.04.2022.
Ihre Zustimmung können Sie über verschiedene Wege vornehmen
Unser Tipp: Mit der digitalen Zustimmung im Bereich Ihres OnlineBankings stimmen Sie einfach und bequem online zu.

Telefonische Zustimmung unter 04441 899-0.

Abgabe des unterschriebenen Formulars in jeder Filiale der Volksbank Vechta eG.

Zusendung des unterschriebenen Formulars per Post
Danke für Ihre Unterstützung!
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 und Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Volksbanken auch ohne aktive Zustimmung des Kunden Änderungen an Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen einführen konnte. In der Vergangenheit haben wir Sie als unseren Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen zwei Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser zwei Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.
Das Urteil können Sie sich hier ansehen.
Das Urteil erging formal gegen die Postbank und ist explizit nur bezogen auf den Änderungsmechanismus in den Allgemeinem Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank. Das bedeutet, dass die Bindungswirkung des Urteilstenors nur für die Postbank gilt. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungsmechanismus in allen AGB von Kreditinstituten (und damit auch in den AGB-Volksbanken) stark ähneln, kann dieses Urteil nicht ohne Rechtsrisiko ignoriert werden.
Die Volksbank Vechta eG gibt Ihnen den Zeitpunkt bekannt, ab dem die mit Ihrer Zustimmung vereinbarten Entgelte und Bedingungen wirksam werden. Dabei sind diese Bedingungen und Entgelte nicht neu. Nur die Wirksamkeit über den in der Vergangenheit vorgenommenen Zustimmungsprozess ist für ungültig erklärt worden. Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah zu, damit wir und Sie Rechtssicherheit erlangen können.
Der in den AGB der Volksbank Vechta eG enthaltene Änderungsmechanismus musste überarbeitet werden. Er sah bisher vor, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nach einer Information zu einer Änderung der Bedingungen für die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nicht widersprochen hat. In der jetzigen Form – und damit unter Beachtung des BGH-Urteils – kann dieser Mechanismus nur noch eingeschränkt verwendet werden.
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige die Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mitgeteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.
Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.
Falls Sie nicht zustimmen möchten, fehlt die rechtliche Grundlage zur Fortführung Ihrer Kontoverbindung, sodass wir unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen beenden müssten.
Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kunden wie Kreditinstitute leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.
Wir benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung unserer Kunden, wenn Hauptleistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe notwendig werden.
Die Volksbank Vechta eG bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Briefwechsel zu vermeiden.
Die Volksbank Vechta eG kontaktiert alle betroffenen Privatkunden. Sie erhalten entweder eine Benachrichtigung im OnlineBanking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.
Kein Problem! Wählen Sie zunächst unter „Jetzt zustimmen“ aus, ob Sie einen Online-Banking-Zugang haben oder nicht. Nach der anschließenden Legitimation können Sie die Bedingungen herunterladen und anschließend auch ganz bequem die Zustimmung vornehmen. Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen gerne unser Kunden-Service-Center.
So wie wir bisher bei Änderungen vorgegangen sind, war in der Rechtsprechung als auch in der Praxis anerkannt und akzeptiert. Und das übrigens auch außerhalb der Finanzbranche. Wir haben bisher darauf vertraut, dass das Vorgehen soweit in Ordnung ist.
Da wir aber davon ausgehen müssen, dass das BGH-Urteil gegen die Postbank vom 27.04.2021 auch uns betrifft, möchten wir Sie jetzt um Ihre aktive Zustimmung zu unseren Bedingungswerken wie AGB, Preis- und Leistungsverzeichnis etc. bitten.
Die neuen Preise gelten nach Ihrer Zustimmung ab dem 01.05.2022.
Leider sind vermehrt Phishing-E-Mails mit Bezug auf das Thema AGB-Zustimmung im Umlauf, die Sie von den echten E-Mails Ihrer Volksbank Vechta eG kaum unterscheiden können. Bitte achten Sie daher auf Links in diesen E-Mails. Wir werden Sie im Rahmen der AGB-Zustimmung nicht per E-Mail kontaktieren und grundsätzlich niemals dazu auffordern, einen Link anzuklicken und Ihre Daten einzugeben.
Falls Sie sich trotzdem nicht sicher sind, steht Ihnen unser KundenDialogCenter telefonisch unter 04441 899-0 zur Verfügung und kann Ihnen mitteilen, ob sie Ihnen eine E-Mail zu dem Thema gesendet hat oder nicht.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie eine Phishing-E-Mail erhalten haben, löschen Sie bitte diese E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine Links in der E-Mail öffnen.
Melden Sie verdächtige E-Mails unter 04441 899-0 an unser KundenDialogCenter. Wir prüfen den Sachverhalt und verhindern die weitere Verbreitung. Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie hier.
Unser Team des KundenDialogCenters steht Ihnen gerne unter 04441 899-0 von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung.