Ein Tag, auf den jeder Jugendliche sehnsüchtig wartet. So erwachsen man sich in jungen Jahren auch fühlen mag, rechtlich gesehen werden wir erst mit dem 18. Geburtstag volljährig. Endlich ausgehen ohne Altersbeschränkung, allein Auto fahren und ohne die Zustimmung der Eltern Entscheidungen treffen. All diese Freiheiten sind jedoch auch mit Verantwortung verbunden. Denn Erwachsene handeln nicht nur eigenständig, sie müssen für ihr Handeln auch geradestehen.
Der 18. Geburtstag – endlich volljährig!
Freiheit und Verpflichtungen

Verträge abschließen
Bis zum sechsten Lebensjahr gelten Kinder als geschäftsunfähig. Das heißt, sie dürfen sich streng genommen noch nicht mal allein eine Packung Aufkleber kaufen. Ab dem siebten Lebensjahr sind sie dann beschränkt geschäftsfähig. Dann darf das Kind zum Beispiel sein Taschengeld ausgeben, solange es sich nicht um zu teure Ausgaben handelt. Doch der größte Schritt erfolgt mit dem 18. Geburtstag: Ein voll geschäftsfähiger Erwachsener darf Wohnungen mieten, Kredite aufnehmen oder auch sein Eigentum verkaufen. Schließt er Verträge dieser Art ab, muss er jedoch auch voll für sie haften.
Vom Jugend- zum Girokonto
Jugendliche können nur mit der Unterschrift ihrer Eltern ein Girokonto eröffnen. Volljährige verfügen frei über ihre Finanzen und können eigenständig ein neues Konto eröffnen. Wer mit seiner alten Hausbank zufrieden ist und dort bleiben möchte, kann das bestehende Jugendkonto als Volljähriger einfach umstellen lassen. Der Unterschied: Beim Jugendkonto unterschreiben die Eltern nicht nur bei der Eröffnung, sie können auch bestimmen, über wie viel Geld ihr Kind verfügen können soll. Volljährige dürfen frei über ihr Geld verfügen. In der Regel können sie ihr Konto sogar bis zu einer bestimmten Grenze überziehen.
Zuletzt aktualisiert am 5. Dezember 2014.