Richtlinien für Boßler im Straßenverkehr

1. Für alle Teilnehmer des Boßelspiels (auch Mitläufer) gilt die Straßenverkehrsordnung. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Der allgemeine Straßenverkehr hat Vorrang.

2. Der Boßelwettkampf muss grundsätzlich von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt sein. Fragen Sie die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder - falls vorhanden - den örtlichen Boßelverein oder den Fremdenverkehrsverein.

3. Der übermäßige Alkoholgenuss vor und während des Wettkampfes schadet der Kondition und gefährdet den Werfer und andere Teilnehmer.

4. Nur der anstehende Werfer und der Anweiser dürfen sich auf der ganzen Straßenbreite bewegen. Alle anderen Teilnehmer verbleiben an den Straßenseiten, damit der Straßenverkehr nicht behindert. wird. Ein Durchwinken der ankommenden Fahrzeuge ist zu empfehlen. 

5. Verhalten Sie sich umweltbewusst und werfen Sie bitte keine leeren Flaschen oder sonstigen Abfall in den Straßenseitenraum.